SAA-Vortrag

2014-09-23 18:55

UDS Aktiv


Die UDS-Beratung hat zum 40. Jubiläum der Messe Security in Essen das Security-Forum aktiv unterstützt. Am Mittwoch, den 24. Septermber 2014 hatte Herr Müller, GF der UDS-Beratung, die Moderation im Security-Forum I übernommen.

 

Sprachalarmierung: Konsequenzen für Planer, Errichter und Sachverständige

Einer unserer Referenten für Sprachalarmanlagen, Herr Andreas Simon, hatte zudem am Dienstag über die Konsequenzen zur DIN 14675 und DIN 0833-4 informiert. "Sprachalarmierung: Konsequenzen für Planer, Errichter und Sachverständige aus der DIN 14675 und neuer DIN 0833-4 : 2014-10"

 

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Das Handout zum Vortrag finden Sie hier

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 Auszug aus dem Vortrag

Allgemein
Sprachalarmanlagen (SAA) sind entsprechend der verschiedenen Anforderungen nach deutschen und europäischen Normierungen zu planen, zu erstellen und zu betreiben. DIN VDE 0833-4 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall -Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall- ist als nationale Anwendungsrichtlinie in Deutschland zu beachten. Darüber hinaus gilt in diesem Zusammenhang auch DIN 14675 Brandmeldeanlagen -Aufbau und Betrieb-.

Anwendungsbereich
Ist die Alarmierung mit Alarmierungssignal (Signalton) und Sprachdurchsage, z. B. im Falle eines Brandes gefordert und wird die Signal- und Sprachübertragung von der Brandmeldeanlage ausgelöst, handelt es sich um eine Sprachalarmanlage (SAA) und somit ist die DIN VDE 0833-4 anzuwenden. Besteht diese feste funktionale Verbindung zwischen Brandmeldeanlage und akustischer Alarmierungsanlage mit Sprach- und Signalübertragung nicht, so handelt es sich um ein elektroakustisches Notfallwarnalarmierungssystem (ENS) nach DIN EN 60849.

Die Notwendigkeit zur Ausführung einer ENS oder SAA ist vom verantwortlichen Betreiber des Gebäudes / der Veranstaltung zu verantworten. In der Regel findet der Verantwortliche Unterstützung im Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz, dem Sicherheitsberater und ggf. der ortsansässigen Feuerwehr. Bauordnungsrechtliche Anforderungen können die Betreiber dazu veranlassen, eine Sprachalarmanlage zu betreiben.

Kompetenzanforderungen
An die Fachplaner und Errichter von Sprachalarmanlagen werden nun neue Anforderungen gestellt, die in DIN 14675 Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb "Teil SAA" ihre Definition finden. Planer und Errichter von Sprachalarmanlagen (SAA), konnten Jahrzehnte annähernd ungeachtet der raumakustischen Verhältnisse planen und die Anlagen zur Ausführung bringen, wenn keine besonderen Anforderungen an die zu erreichende Sprachverständlichkeit gestellt waren. Mit normativen Anforderungen sind die Sprachverständlichkeitsziele in der Regel baurechtlich geschuldet und erfordern somit eine entsprechende Planungssicherheit. Die erforderliche Planungssicherheit ist nicht erreichbar, wenn raumakustische und beschallungstechnische Planungsschritte nicht gemeinsam getätigt werden. Somit ist der Wissens- und Kenntnisbereich der Fachkräfte nun unbedingt auf den Bereich der Raumakustik auszudehnen. In der Kenntnis dieses Zusammenhangs ist die aktuelle Normierung zur Definition der Anforderungen an z. B. Fachplaner und Errichter mit der DIN 14675-4:2012 Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb "Teil SAA" neu gefasst worden. Demnach müssen Fachplaner, Projektierer, Errichter, abnehmende Firmen sowie Wartungs- und Instandhaltungsfirmen für SAA spätestens ab Oktober 2013 über geprüfte Fachkräfte verfügen und zertifiziert sein. Das Zusammenspiel zwischen der Beschallungsplanung und der raumakustischen Auslegung von Räumen gehört wie einige andere unumgängliche Anforderungen zum Prüfungsinhalt im Rahmen der Zertifikation. Fachfirmen müssen demnach Fachkräfte mit erfolgreich absolvierter Prüfung einstellen und überdies ihr Unternehmen zertifizieren lassen.

Die bei Planung, Projektierung und Betrieb einer Sprachalarmanlage zu beachtende nationale Anwendungsrichtlinie DIN VDE 0833-4 ist im Oktober diesen Jahres neu erschienen. Mit einer Koexistenzphase zur bestehenden gültigen Norm bis 1.5.2015 ist diese Norm ab sofort gültig und zu beachten. Die fachliche Brisanz des Themas Sprachalarmierung wird durch umfangreiche neue Anforderungen und Definitionen in der aktuellen Fassung der Anwendungsrichtlinie betont.

Zusammenfassung
Sprachalarmanlagen sind Teil der Brandmeldeanlage und sind in der Regel aufgrund bauordnungsrechtlicher Anforderungen zu realisieren. Normativ korrekte und baurechtlich belastbare Planungen, Projektierungen und Instandhaltungen setzen bei den beteiligten Fachfirmen, Planern und Sachverständigen erweiterte Kenntnisse und Kompetenzen voraus. Zur grundsätzlichen Zulassung, auch weiterhin Sprachalarmanlagen planen, projektieren oder in Stand halten zu dürfen und für den Nachweis der Kompetenzen ist es unumgänglich, fachliche Fortbildungen und Zertifizierungsverfahren zu durchlaufen. Auch nach der Ausbildung zur Fachkraft SAA ist es erforderlich, zum einen wegen der wiederholten Prüfung des Unternehmens aber auch zum anderen aufgrund ständig aktualisierter Normung, eine Auffrischung und Ausweitung der Kenntnisse vorzunehmen.

 Ich habe eine Frage zur Planung, Errichtung und Zertifizierung von Sprachalarmanlagen

 

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