Neue Betriebssicherheitsverordnung

2015-06-08 11:22

BetrSichV seit 01.06.2015 verbindlich

Die Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln wurde novelliert und ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten.

Beachten Sie z. B. bei Ihren Gefährdungsbeurteilungen die neuen Forderungen hinsichtlich der altersgerechten Arbeitsplatzgestaltung wie ergonomische Aspekte und psychische Belastungen. Weiter sollten Sie sich bei Ihren Arbeitssicherheitsverantwortlichen zu den neuen Prüfregelungen mit besonders gefährlichen Arbeitsmitteln, bei Aufzügen und ggf. beim Explosionsschutz informieren.

Vergleich gegenüber der BetrSichV 2002

 

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1
  Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
    § 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung
    § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
  Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
    § 3 Gefährdungsbeurteilung
    § 4 Grundpflichten des Arbeitgebers
    § 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
    § 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
    § 7 Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
    § 8 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
    § 9 Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
    § 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
    § 11 Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
    § 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
    § 13 Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber
    § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln
Abschnitt 3
  Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
    § 15 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
    § 16 Wiederkehrende Prüfung
    § 17 Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen
    § 18 Erlaubnispflicht
Abschnitt 4
  Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit
    § 19 Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen
    § 20 Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes
    § 21 Ausschuss für Betriebssicherheit
Abschnitt 5
  Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften
    § 22 Ordnungswidrigkeiten
    § 23 Straftaten
    § 24 Übergangsvorschriften
    Anhang 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2)
Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
    Anhang 2 (zu den §§ 15 und 16)
Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
    Anhang 3 (zu § 14 Absatz 4)
Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zurück

Kontakt

Sie können uns über viele Wege erreichen, postalisch, telefonisch oder direkt via Kontaktformular.

Senden Sie mir bitte kostenlos folgende Unterlagen per E-Mail zu:

UDS Beratung GmbH

Mainzer Str. 6 36039 Fulda info{at}uds-beratung.de
Tel.:
0661-380 25 56
Fax:
03212-113 56 64
Mobil:
0152-54 63 68 52
UDS Beratung Siegel

Unsere Leistungen

Social Media: Xing, Facebook, LinkedIn, Twitter, Google+