Neue Betriebssicherheitsverordnung
2015-06-08 11:22
BetrSichV seit 01.06.2015 verbindlich
Die Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln wurde novelliert und ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten.
Beachten Sie z. B. bei Ihren Gefährdungsbeurteilungen die neuen Forderungen hinsichtlich der altersgerechten Arbeitsplatzgestaltung wie ergonomische Aspekte und psychische Belastungen. Weiter sollten Sie sich bei Ihren Arbeitssicherheitsverantwortlichen zu den neuen Prüfregelungen mit besonders gefährlichen Arbeitsmitteln, bei Aufzügen und ggf. beim Explosionsschutz informieren.
Vergleich gegenüber der BetrSichV 2002
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