Betrieb & Instandhaltung von Brandmeldeanlagen

2024-02-21 08:38

Betreiberpflichten für BMA nach DIN VDE 0833 und DIN 14675

© UDS Brandmelderzentrale auf Steinmauer

Normen und Richtlinien für den richtigen Betrieb von Brandmeldeanlagen gewährleisten die Sicherheit, entsprechen gesetzlichen Vorschriften, vermeiden Fehlalarme, sichern den Versicherungsschutz, zeigen Verantwortung gegenüber Dritten und erhalten den Wert der Anlagen. Dass die Brandmeldeanlage funktioniert muss der Betreiber selber sicher stellen.

Die wichtigsten Betreiberpflichten

1. Regelmäßige Begehung und Instandhaltung
2. Dokumentation
3. Störungsbeseitigung
4. Einweisung und Schulung des Personals
5. Alarmplanung und -management
6. Einhalten von gesetzlichen und normativen Anforderungen
7. Regelmäßige Überprüfung durch Fachkräfte
8. Anpassungen bei baulichen Veränderungen
9. Zusammenarbeit mit Behörden und Feuerwehr


Fragen an Betreiber von BMA

  • Haben Sie eine eingewiesene Person für den Betrieb Ihrer Brandmeldeanlage benannt?
  • Werden regelmäßige Begehungen, Inspektions- und Wartungsarbeiten durchgeführt?
  • Ist die funktionale Kette der Brandfallsteuerung innerhalb der letzten drei Jahre überprüft worden?
  • Haben Sie Maßnahmen für die Alarmweiterleitung bei Wartungsarbeiten etabliert?
  • Sind Vorkehrungen für den Betrieb der Anlage bei Abschaltungen oder Störungen getroffen?
  • Führen Sie ein Betriebsbuch für Instandhaltungsarbeiten, Begehungen und Störungen?
  • Ist die Alarmorganisation aktuell und sind Feuerwehrlaufkarten auf dem neuesten Stand?

 

Neue Schulung mit Betreiberpflichten schafft Abhilfe

© UDS BMZ Betrieb von Brandmeldeanlagen

UDS erweitert ihr Schulungsangebot um einen essenziellen Kurs zur Sachkunde im Betrieb von Brandmeldeanlagen, der tief in die Betreiberpflichten, insbesondere zur Begehung und Instandhaltung nach DIN VDE 0833-1, eintaucht. Betreiber lernen die Fristen für regelmäßige Begehungen und die erforderliche Instandhaltung, um die Funktionalität und Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Der Kurs unterstreicht die Haftungsrisiken bei Nichtbeachtung dieser Pflichten und betont die Notwendigkeit qualifizierten Personals für die Durchführung dieser kritischen Aufgaben. Mit diesem Wissen ausgestattet, können Betreiber rechtliche und sicherheitstechnische Risiken minimieren und eine sichere Umgebung für alle Beteiligten schaffen.

Neben Fachkenntnissen zum Betrieb der BMA inklusive Prüfung und Wartung sowie der vorgeschriebenen Dokumentation aller Maßnahmen im Rahmen eines übergeordneten Alarmmanagements, beinhaltet das Seminar auch Schulungsinhalte zur Vernetzung einer Brandmeldeanlage mit anderen Sicherheitssystemen, wie z. B. Sprachalarmanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder Löschanlagen.

Die Teilnehmenden erhalten nach Abschluss einen Schulungsnachweis für die sachkundige Person GMA für Brandmeldeanlagen nach DIN VDE 0833-1.

Sachkunde-Seminar:

BMA: Betrieb von Brandmeldeanlagen

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