Begehung und Instandhaltung von BMA

2021-12-21 08:43

Wichtige Betreiberpflichten bei Brandmeldeanlagen

Die DIN VDE 0833-1 für Gefahrenmeldeanlagen GMA beschreibt u.a. Maßnahmen für den ordnungsgemäßen Betrieb von Brandmelde- und Alarmierungsanlagen. Im Kapitel 5 werden die Anforderungen für den Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen beschrieben. Betreiber von Gefahrenmeldeanlagen müssen selbst eine eingewiesene Person sein oder können eine eingewiesene Person mit dem Betrieb der GMA beauftragen. Sie sind u.a. für die regelmäßige Begehung der überwachten Bereiche verantwortlich, welche von sachkundigen Personen oder von Elektrofachkräften GMA durchzuführen und zu dokumentieren sind.

Betreiber von BMA dürfen Begehungen an Fachfirmen nach DIN 14675 beauftragen. Hier gilt es bei der Aufwandserfassung insbesondere zu berücksichtigen, dass bei der grundsätzlichen vierteljährigen Begehung alle Anlagenteile auf ordnungsgemäße Befestigung und äußerer Beschädigung und Verschmutzung gesichtet werden. Zudem muss das  Betriebsbuch auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden. Die regelmäßige Besichtigung der Anlagenkomponenten kann je nach Anlage einen erheblichen Aufwand im laufenden Betrieb bedeuten.

Fachfirmen werden von Betreibern oft mit der Instandhaltung beauftragt. Diese beinhalten grundsätzlich die vierteljährliche Inspektionen (4x) sowie die jährliche Wartung (1x), welche meistens mit einer Inspektion vor Ort kombiniert wird. Weiterhin beschreibt die Norm im Kapitel Instandhaltung auch die Instandsetzung und Verbesserung der Anlagen. Die Begehung wird nicht immer beauftragt und bleibt somit im Verantwortungsbereich der Betreibers.

Tipp

Die Praxis zeigt, dass Betreiber Ihre Verantwortung nicht immer vollständig kennen. Hier kann es von Vorteil sein, wenn Fachfirmen zur besseren Aufklärung die wichtigsten Betreiberpflichten den Instandhaltungsverträgen als Anlage beifügen bzw. im Zuge der Einweisung der BMA nochmals explizit auf diese hinweisen. Es sollte rechtzeitig geklärt werden wer die Begehungen durchführen soll – der Betreiber oder die Fachfirma.

Für was ist der Betreiber gemäß DIN VDE 0833 und DIN 14675 grundsätzlich verantwortlich?

  • Benennung eingewiesene Person
  • Begehung
  • Inspektions- und Wartungsarbeiten
  • Betriebsbuch
  • Überprüfung Brandfallsteuerungen
  • Ersatzmaßnahmen bei Abschaltung
  • Vermeidung von Falschalarmen
  • Berücksichtigung von Änderungen
  • Maßnahmen bei Störungen
  • Austausch von Brandmeldern
  • Aktualität Alarmorganisation und Feuerwehrlaufkarten
  • und andere

Zertifizierte Fachfirmen können Betreiber unterstützen und bei Beauftragung Verantwortung übernehmen!

Weitere Infos und Tipps zu diesen Themen erhalten alle Interessierten und Fachfirmen u.a. in den folgenden UDS-Schulungen:

GMA: Gefahrenmeldeanlagen, Brand- & Sicherheitsanlagen

Termine
18.05. 2022, Webinar
29.08. 2022, Webinar
14.10. 2022, Webinar

BMA: Grundlagen, Einführung, Übersicht Brandmeldeanlagen

Termine
25.02. 2022, Webinar
04.04. 2022, Fulda
16.05. 2022, Berlin
12.09. 2022, Webinar
10.10. 2022, Fulda
07.11. 2022, Berlin

Diese Grundlagenschulungen sind besonders geeignet für Fachfirmen, Betreiber, öffentliche Auftraggeber, Ein- und Quereinsteiger sowie motivierte Auszubildende von Gefahrenmeldeanlagen.

Alle UDS-Seminare sind auch als In-House-Webinar und Präsenzveranstaltung buchbar.
 

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