Änderungen MVV TB und MLAR

2022-03-30 10:27

Aktuelles zur Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen und Musterleitungsanlagenrichtlinien

MLAR 2021 Cover

Die tägliche Baustellenpraxis zeigt immer wieder, dass es für viele Planer und ausführende Firmen ein großes Problem ist, den Überblick bei der Vielzahl von baurechtlichen Regelwerken, Verwendbarkeitsnachweisen und technischen Baubestimmungen zu behalten.

Dabei gibt es schon seit einigen Jahren ein wichtiges Hilfsmittel, dass vielen Praktikern jedoch noch unbekannt ist, um die Schutzziele und Anforderungen der Bauordnung zielführend und vor allem rechtssicher umzusetzen: Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen.

Die grundlegenden Anforderungen an bauliche Anlagen und welche Bauprodukte und Bauarten verwendet werden dürfen ist in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt.

Technische Baubestimmungen dienen dazu, die allgemeinen Anforderungen und Schutzziele des Baurechts zu konkretisieren. Eine dieser technischen Baubestimmungen ist z. B. die Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR/LAR).

Im Auftrag der Bundesländer werden durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) alle relevanten technischen Baubestimmungen über die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt gegeben. Die MVV TB dient als Grundlage für die Umsetzung nach Landesrecht.

In dieser sind die technischen Regeln für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken, für Bauarten und für Bauprodukte zusammengefasst und übersichtlich dargestellt.

Im Teil A und B sind alle wesentlichen Vorschriften für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken aufgeführt.

Teil C enthält Regelungen für die Verwendung von Bauprodukten, die keine CE-Kennzeichnung nach Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr.305/2011) besitzen.

Ergänzt wird der Teil C um Vorgaben zu Bauprodukten und Bauarten, für die als Nachweis ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis zur Anwendung kommt.

Teil D enthält Informationen zu Bauprodukten, die keinen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis benötigen.

Ergänzt wird die MVV-TB um insgesamt 17 Anhänge, wobei für die sicherheitsrelevanten Anlagen in Gebäuden der Anhang 14 relevant ist (Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung – TR TGA).

Dort sind die Schutzziele, erforderlichen Bauprodukte und die wichtigsten Regeln für die Planung, Bemessung und Ausführung folgender Anlagen detailliert zusammengefasst.

  1. Feuerungsanlagen
  2. Brandmeldeanlagen
  3. Alarmierungsanlagen
  4. Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  5. Sicherheitsstromversorgungsanlagen
  6. Lüftungsanlagen
  7. Rauchabzugsanlagen und Rauchabzugsgeräte
  8. Druckbelüftungsanlagen
  9. CO-Warnanalgen
  10. Feuerlöschanlagen

 

Letzte Änderungen

  • MVV TB - Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - Stand 17.01.2022
  • MLAR - Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen – Stand 30.04.2021

Weitere Hintergrundinformationen und Empfehlungen, wie Sie sicherheitstechnische Anlagen nach MVV TB und MLAR richtig planen erfahren Sie u.a. in den UDS-Schulungen:

ELT:Brandschutz in der Elektro- und Sicherheitstechnik

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